Ergebnisse zum Thema Instrumente

Brandenburg: Begleitende Evaluierung des EFRE in der Förderperiode 2014 bis 2020

Die begleitende Evaluierung der EFRE-Förderung in Brandenburg startete im Jahr 2018.

Die begleitende Evaluierung der EFRE-Förderung in Brandenburg startete im Jahr 2018.

Das OP 2014-2020 wird  – wie bereits in der vorherigen Förderperiode – durch das IfS gemeinsam mit MR Regionalberatung und GEFRA begleitend evaluiert.

Die begleitende Evaluierung umfasst zwei Phasen:

1) In der ersten Phase der Evaluation (2018/2019) erfolgt die aktionsübergreifende Zwischenevaluierung der Prioritätsachsen mit einem Bericht im Jahr 2019. Im Mittelpunkt stehen die administrative Umsetzung und erste Ergebnisse der Förderung. Gegenstände der Untersuchungen sind zudem, ob sich neue Förderinstrumente und -verfahren gut etabliert haben, welche Wirkungen zu erwarten sind und welche Handlungsempfehlungen bereits für die nachfolgende Förderperiode gegeben werden können. Dazu werden die Daten des Monitorings ausgewertet und Interviews mit Experten aus der Verwaltung durchgeführt.

Das IfS übernimmt die Evaluierung der Prioritätsachse 1 (Stärkung angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation).

Ein erster Bericht liegt im Herbst 2018 bereits vor, der ausschließlich die StaF-Richtlinie zur Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen zum Gegenstand hatte. Es wurde hier eine Onlinebefragung der Begünstigten und der abgelehnten Antragstellenden durchgeführt.

2) In der zweiten Phase der Evaluierung (2019 bis 2023) geht es darum, die langfristigen Wirkungen herauszuarbeiten und deren Beitrag zu den Programmzielen zu bewerten. Der Schwerpunkt der thematischen Bewertungsstudien liegt auf der vertiefenden Analyse der Wirksamkeit und Effizienz der Fördermaßnahmen mit Bezug auf die operativen und spezifischen Ziele des EFRE OP.

In der zweiten Phase wird das IfS neben der Prioritätsachse 1 (Innovation) auch an der Evaluierung der Prioritätsachsen 3 (Verringerung der CO2-Emissionen) und 4 (integrierte städtische und ländliche Entwicklung) beteiligt sein.

Die Evaluierungsstudien zu den einzelnen Instrumenten sind als theoriebasierte Evaluierungen angelegt. Für die Bearbeitung werden  Daten- und Dokumentenanalysen, standardisierte Erhebungen, Fallstudien, leitfadengestützte Interviews und Workshops durchgeführt.

 

Link zur Homepage der EFRE-Verwaltungsbehörde des Landes Brandenburg

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Instrumente zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens und zum Erhalt vielfältiger Nutzungen

Vor dem Hintergrund wohnungspolitischer Herausforderungen kommt städtebaulichen Instrumenten zur Sicherung bezahlbaren Wohnens eine große Bedeutung zu. Mit einigen wird ein indirekter Ansatz verfolgt, um Nutzungen und bauliche Maßnahmen durch Genehmigungsverfahren zu steuern und Grundstücksinterventionen anzustoßen.

Dazu gehören die Ansätze der sozialen Erhaltungsverordnung und der Rechtsverordnung zur Umwandlungsgenehmigung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB), die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und Regelungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Zudem sind durch das 2021 in Kraft getretene „Baulandmobilisierungsgesetz“ weitere Anwendungsmöglichkeiten einiger dieser Regelungen gegeben. Im Rahmen des Projekts, das im Forschungsprogramm ExWoSt („Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“) erarbeitet wurde, ist ein bundesweiter Überblick über die Nutzung dieser Instrumente entstanden. Zudem wurden Einschätzungen zur Wirkungsweise und zum Beitrag der Instrumente zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum erarbeitet.

Zu den Forschungsmethoden gehörten Dokumentenanalysen und Experteninterviews zur Aufarbeitung des Forschungsstands, bevor auf Ebene der sieben Fallstädte Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart die Anwendungspraxis, spezifische Fallkonstellationen, ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen herausgearbeitet wurden. Teil des Auftrags war außerdem, den Austausch zwischen den Zuständigen in den Kommunen und mit dem Bund zu befördern. Dafür wurde u. a. eine Erfahrungswerkstatt mit den Fallstädten im BMWSB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden als BBSR-Online-Publikation aufbereitet.

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2024/bbsr-online-06-2024.html

 

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Gemeinwohl 3.0. – Bausteine und Handlungsfelder für eine wohnungspolitische Einbettung der Gemeinwohldebatte sowie zur Stärkung genossenschaftlichen Wohnens

Die gemeinwohlorientierte Schaffung von Wohnraum ist seit Mitte der 2010er Jahre zunehmend in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt. Debattiert wird dabei u. a. über eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit, Konflikte und Allianzen in der Quartiersentwicklung. Zudem wird in der Diskussion häufig auf Genossenschaften als gemeinwohlorientierte Akteure verwiesen.

Das Projekt hatte zwei thematische Schwerpunkte: Zum einen ging es darum, einen fundierten, kritischen Überblick über die Gemeinwohldebatte bis 2021 zu erstellen und daraus Ansatzpunkte für einen Dialog abzuleiten. Zum anderen ging es um Wohnungsgenossenschaften im Gemeinwohlkontext, ihre Handlungsfelder, Potenziale etc. und Empfehlungen für eine Unterstützung.

Methodisch kamen vor allem Dokumentenrecherchen zum Einsatz, um die Debatten und vorliegenden Erkenntnisse aufzubereiten. Anhand von Experteninterviews erfolgten Erhebungen zu Vertiefungsthemen und besonderen Instrumenten. Zudem trug die Untersuchung einzelner Wohnungsgenossenschaften zur Vertiefung besonderer Ansätze bzw. Konstellationen bei.

Ziel war, im Ergebnis Bausteine für die Weiterentwicklung und Anwendung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Programmatiken und Instrumentarien zur Schaffung und zum Erhalt bezahlbaren Wohnens durch eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik zu liefern.

Projektdarstellung auf der Seite des BBSR

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Retrospektive und begleitende Evaluation der Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung im Bezirk Mitte von Berlin

Das IfS untersuchte Strukturen und Instrumente der Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Umsetzungsevaluierung.

Um eine nachhaltige Beteiligungskultur zu etablieren, hat der Bezirk Mitte von Berlin seit 2016 Leitlinien und ein Umsetzungskonzept mit einer Reihe von Strukturen und Instrumenten entwickelt.

Ziel der Evaluation war es, eine objektive Einschätzung und Bewertung der in den Leitlinien und im Umsetzungskonzept beschriebenen Instrumente, Strukturen und Prozesse der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Nach der Abstimmung des Evaluierungskonzepts lag der Schwerpunkt des Vorhabens auf Erhebungen, die die Sicht unterschiedlicher Akteure in Bezug auf die geschaffenen Strukturen und die Nutzung der Instrumente einfingen. Auf dieser Grundlage wurden Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Umsetzungskonzepts und der Leitlinien hergeleitet.

Link: Bürgerbeteiligung in Berlin Mitte

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Leitfaden für die Erstellung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (IGEK) in Sachsen-Anhalt

Im Auftrag des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt sollte ein Leitfaden für die Erstellung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (IGEK) erstellt bzw. eine Entwurfsfassung von 2014 überarbeitet werden.

Aufbauend auf den Ergebnissen einer im Jahr 2018 abgeschlossenen Evaluierung der Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt sollte die strategische Qualität der IGEK weiter geschärft werden. Den Kommunen sollten mit einem überarbeiteten Leitfaden eine Orientierung und Anregungen im Rahmen der Erstellung weiterer Integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte gegeben werden.

Bei der Überarbeitung des Leitfadens wurden verschiedene Aspekte berücksichtigt: Rahmenbedingungen / Einordnung als informelles Planungsinstrument, Themenauswahl und Handlungsschwerpunkte, Erstellungsprozess / Arbeitsphasen, Umsetzung und Verstetigung sowie notwendige Hinweise und Beispiele.

Zu den Inhalten und Vertiefungen des Leitfadens wurden ausgewählte Unterlagen analysiert und ergänzende Fachgespräche mit Experten durchgeführt.

Link zum veröffentlichten Leitfaden (Demografieportal Sachsen-Anhalt)

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Wohnen in Oberhausen 2017

Analyse der aktuellen und künftigen Trends auf dem Wohnungs- und Wohnimmobilienmarkt.

Gesamtstädtische und teilräumliche Wohnungsmarktanalyse, Prognose der künftig zu erwartenden Nachfrageentwicklung bzw. des Neubaubedarfs, Szenarien zu Teilsegmenten, Entwicklung von Zielgrößen für den künftigen Wohnungsbau und Bilanzierung mit den Wohnungsbaupotenzialen, Entwicklung von Handlungsempfehlungen für verschiedene Handlungsfelder, Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau einer Wohnungsmarktbeobachtung, Bewertung der Gründung eines städtischen Wohnungsunternehmens in Oberhausen, organisatorische und inhaltliche Vorbereitung einer Fachveranstaltung "Wohnungspolitischer Dialog 2018".

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Qualifizierter Mietspiegel Ludwigsfelde 2018

Erarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Ludwigsfelde.

Durchführung der Erhebungen bei Vermietern und Mietern, Auswertung der Daten und Erstellung des Mietspiegels. Beratung der Stadt und des Arbeitskreises Mietspiegel.

 

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Qualifizierter Mietspiegel Teltow 2018

Erarbeitung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Teltow.

Durchführung der Erhebungen bei Vermietern und Mietern, Auswertung der Daten und Erstellung des Mietspiegels. Beratung der Stadt und des Arbeitskreises Mietspiegel.

https://www.teltow.de/teltow/wohnen/mietspiegel.html

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Wohnungsmarktprognose Eisenach

Analyse der aktuellen und künftigen Trends auf dem Wohnungs- und Wohnimmobilienmarkt sowie Handlungsempfehlungen.

Analyse aktueller Trends auf dem Wohnungsmarkt und beim Leerstand sowie bei Wohnungsmieten und Immobilienpreisen. Bevölkerungs-, Haushalts- und Wohnungsbedarfsprognose, Empfehlungen für die Handlungsfelder einkommensschwache Haushalte, Flüchtlinge im Wohnungsmarkt, Wohnen im Alter, Wohnungsneubau, Stabilisierung kernstädtischer Altbaugebiete, Weiterentwicklung von Großsiedlungen und Strategien und Instrumente der kommunalen Wohnungspolitik. Entwicklung eines Konzepts und Tools für ein Leerstandsmonitoring, organisatorische und inhaltliche Vorbereitung sowie Moderation einer wohnungspolitischen Klausurtagung.

Download der Wohnungsmarktprognose

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Retrospektive und begleitende Evaluation des Verfügungsfonds „Stadtteilkasse“ der Stadtteilkoordinationen im Berliner Bezirk Mitte 2017 und 2018

Die Stadtteilkoordinationen im Bezirk Mitte von Berlin können mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds „Stadtteilkasse“ bürgerschaftliches Engagement niedrigschwellig unterstützen. Das IfS evaluierte dieses Förderinstrument für die Jahre 2017 und 2018.

Der Bezirk Mitte von Berlin hat Stadtteilkoordinationen (STK) in seinen Bezirksregionen eingerichtet, um die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu verbessern. Ein Instrument der STK sind die Stadteilkassen. Bürgerinnen und Bürger können Mittel für gemeinschaftliche Aktionen beantragen, wie z. B. Kiezzeitungen erstellen, Veranstaltungen oder Pflanzaktionen durchführen. Hierfür stellte der Bezirk 2017 und 2018 jeder Bezirksregion jeweils 5.000 € im Jahr zur Verfügung. Eckpunkte für die Vergabe der Förderung waren vom Bezirk in einem Konzept festgelegt.

In der Evaluierung ging es darum, das Konzept und das Verfahren zu bewerten, eine Einschätzung darüber zu gewinnen, wer Anträge stellt, ob die Höhe der Mittel und Vergabestrategien sinnvoll gewählt sind und wie die Jurys besetzt sind, die Projekte auswählen. Auch die Frage nach dem Aufwand für die Stadtteilkoordination sollte betrachtet werden. Zudem wurden im Rahmen der Evaluation qualitative und quantitative Indikatoren entwickelt, um Maßnahmeerfolge abzuschätzen.

Das Projekt wurde in drei Phasen durchgeführt: Erarbeitung und Abstimmung eines theoriebasierten Evaluierungskonzepts, Durchführung der Evaluierung, Analyse der Untersuchungsergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen. Zu den methodischen Bausteinen gehörten Dokumentenanalysen, schriftliche Befragungen, leitfadengestützte Experteninterviews und Gruppengespräche.

Download des Endberichts:

https://www.berlin.de/stk-mitte/unsere-aufgaben/evaluation-stadtteilkasse-2017_2018-endbericht.pdf

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Evaluierungen der zeitlichen und monetären Aufwendungen für Offene und Nichtoffene Planungswettbewerbe

Vor dem Hintergrund, dass Planungswettbewerbe und insbesondere Offene Planungswettbewerbe immer seltener durchgeführt werden, soll das Projekt Aufwand und Kosten verschiedener Vergabeverfahren analysieren. Im Fokus steht dabei die Überprüfung der Annahme, dass Planungswettbewerbe teuer und zeitlich aufwändiger als andere Vergabeverfahren sind.

Methodisch kommt ein Fallstudienansatz zum Einsatz. Aus Vergabeverfahren überwiegend öffentlicher Bauherren mit und ohne Wettbewerbe, die in der Zeit seit 2009 durchgeführt wurden und bis zur Leistungsphase 5 gelangt sind, wurden 18 Fallstudien ausgewählt. Zwei Schweizer Verfahren wurden dabei berücksichtigt, um aus der dort feststellbaren größeren Akzeptanz von Planungswettbewerben lernen zu können. Begleitet wird die Untersuchung durch ein Expertengremium. Ziel ist es, Hinweise und Empfehlungen zur effizienten Durchführung von Planungswettbewerben zu erarbeiten.

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Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Operationelle Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Freien und Hansestadt Hamburg 2014-2020

Die Operationellen Programme für den Europäischen Fond für Regionale Entwicklung der Förderperiode 2014-2020 sind in der Programmierungsphase einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen.

Die Bundesländer und dementsprechend auch die Freie und Hansestadt Hamburg erarbeiten zurzeit ihre zukünftigen Förderstrategien und legen die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Fördermittel aus dem EFRE in einem operationellen Programm (EFRE-OP) fest. Die EFRE-OP müssen einer Ex-Ante-Bewertung sowie auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) sowie der Richtlinie 2001/42/EG einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Im Rahmen der Kooperation führt das IfS die SUP federführend durch, indem die Auswirkungen der in den Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten vorgesehenen Fördermaßnahmen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter geprüft werden.

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Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Bundeslands Rheinland-Pfalz 2014-2020

Die Operationellen Programme für den Europäischen Fond für Regionale Entwicklung der Förderperiode 2014-2020 sind in der Programmierungsphase einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen.

Die Bundesländer und dementsprechend auch Rheinland-Pfalz erarbeiten zurzeit ihre zukünftigen Förderstrategien und legen die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Fördermittel aus dem EFRE in einem operationellen Programm (EFRE-OP) fest. Die EFRE-OP müssen einer Ex-Ante-Bewertung sowie auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung  UVPG sowie der Richtlinie 2001/42/EG einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Im Rahmen der Kooperation führt das IfS die SUP zusammen mit der MR Gesellschaft für Regionalberatung durch, indem die Auswirkungen der in den Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten vorgesehenen Fördermaßnahmen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter geprüft werden.

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Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Freien Hansestadt Bremen 2014-2020

Die Operationellen Programme für den Europäischen Fond für Regionale Entwicklung der Förderperiode 2014-2020 sind in der Programmierungsphase einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen.

Die Bundesländer und dementsprechend auch die Freie Hansestadt Bremen erarbeiten zurzeit ihre zukünftigen Förderstrategien und legen die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Fördermittel aus dem EFRE in einem operationellen Programm (EFRE-OP) fest. Die EFRE-OP müssen einer Ex-Ante-Bewertung sowie auf Basis des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung  UVPG sowie der Richtlinie 2001/42/EG einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Im Rahmen der Kooperation führt das IfS die SUP federführend durch, indem die Auswirkungen der in den Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten vorgesehenen Fördermaßnahmen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter geprüft werden.

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Evaluierung der Verfahren zur Sicherstellung von Qualität bei ÖPP-Projekten

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zu Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb öffentlicher Gebäude sind zu einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand geworden.

Die Qualität der Gebäude war in diesem Zusammenhang häufig nur am Rande berücksichtigt worden. Zur Verbesserung der Verfahren zur Sicherung der Architekturqualität in ÖPP-Projekten wurden im Forschungsvorhaben durch die Forschungsgruppe "ÖPP und Qualität im Hochbau" bisher praktizierte Verfahrensvarianten und Methoden zur Sicherstellung von Planungsqualität in ÖPP-Vergabeverfahren an Hand realisierter Projekte analysiert und evaluiert. Ziel des Vorhabens war es, Handlungsempfehlungen zur Vergabeoptimierung abzuleiten und sie zu gegebener Zeit auch den Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen

Die Ergebnisse sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Forschungsbericht "Architekturqualität für ÖPP - Sicherstellung architektonischer Qualität bei Projekten öffentlich-privater Partnerschaft" veröffentlicht worden.

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Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Ex Ante Bewertung zum niedersächsischen Programmplanungsdokument für die EFRE Ziel 1 und Ziel 2 Regionen in Niedersachsen- Planungsperiode 2007-2013

Fachliche Bearbeitung und Unterstützung der Durchführung des Verwaltungsverfahrens, inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung Scoping, Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenkonsultationen.

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Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der E/ECE-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Zusammenhang

Entwicklung von Verfahrensvorschlägen zur Gestaltung grenzüberschreitender UVP-Verfahren für den deutsch-tschechischen Grenzraum, Dokumentation der rechtlichen, verfahrensbezogenen und administrativen Rahmenbedingungen in den Staaten, zusammen mit der tschechischen Firma Investprojekt.

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