Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung in Berlin

Die Entwicklungen in den sozialen Erhaltungsgebieten der Stadt Berlin und die Auswirkungen der Umwandlungsverordnung werden mit einem begleitenden Monitoring beobachtet und bis zum Jahr 2020 durch das IfS jährlich analysiert.

Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- zu Eigentumswohnungen hat in Berlin in den letzten Jahren stark zugenommen. Im März 2015 wurde vom Berliner Senat daher eine Umwandlungsverordnung in Kraft gesetzt, nach der in den Berliner sozialen Erhaltungsgebieten ("Milieuschutzgebiete"), die nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch bereits festgelegt sind oder zukünftig festgelegt werden, ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum vorgesehen ist. Mit dem Monitoring wird die Anwendung der Umwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten der Stadt Berlin beobachtet, untersucht und fachlich begleitet.
Die Jahresberichte sind auf der Seite der Senatsverwaltung veröffentlicht.