Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung in Berlin
Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- zu Eigentumswohnungen hat in Berlin in den letzten Jahren stark zugenommen. Im März 2015 wurde vom Berliner Senat daher eine Umwandlungsverordnung in Kraft gesetzt, nach der in den Berliner sozialen Erhaltungsgebieten ("Milieuschutzgebiete"), die nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch bereits festgelegt sind oder zukünftig festgelegt werden, ein Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum vorgesehen ist. Mit dem Monitoring wird die Anwendung der Umwandlungsverordnung in den sozialen Erhaltungsgebieten der Stadt Berlin beobachtet, untersucht und fachlich begleitet.
Die Jahresberichte sind auf der Seite der Senatsverwaltung veröffentlicht.
Auftraggeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin
Laufzeit
04/2016 bis 12/2024
Projektleiter
Jürgen Veser
Kooperationspartner
Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen (Dr. Frank-Florian Seifert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht)